Registrierkassenpflicht Österreich 2016 / RKSV 2017

Am 7. Juli 2015 hat der österreichische Nationalrat das Steuerreformgesetz 2015/2016 beschlossen, mit dem wiederum 20 andere Gesetze geändert werden. Zur Gegenfinanzierung der Steuerentlastungen beinhaltet es unter anderem Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung. Eine dieser Maßnahmen ist die Registrierkassenpflicht seit dem 1.1.2016 für alle Unternehmen, die Umsätze mit Barverkäufen erzielen. Hierbei werden auch Kartenumsätze und andere Zahlungsformen als Barumsätze gewertet – gemeint hat der Gesetzgeber offenbar alle Geschäfte, die sofort und nicht auf Ziel bezahlt werden.

Ausnahmen bestehen unter anderem für Betriebe, die

  • weniger als 15.000 Euro pro Jahr umsetzen oder deren "Bargeschäfte" weniger als 7.500 Euro pro Jahr ausmachen
  • Umsätze im Freien erzielen ( beispielsweise Maronibrater, Christbaumverkäufer)
  • Umsätze in Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten bis zu 30.000 Euro netto pro Kalenderjahr erzielen

Was heißt das für Sie?

  • Seit dem 1.1. besteht die Registierkassenpflicht und davon unabhängig auch eine Verpflichtung zur Belegausgabe für jeden Geschäftsfall!
    Für alle Kassensysteme gilt momentan und auch weiterhin die Kassenrichtlinie 2012 - es muss also im wesentlichen folgender Punkt erfüllt sein:
    "Die vollständige und richtige Erfassung und Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle soll durch
    entsprechende Einrichtungen gesichert und auch der Nachweis der vollständigen und
    richtigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle soll durch entsprechende Einrichtungen leicht
    und sicher geführt werden können (Überprüfungsmöglichkeit)."
    BMF - Kassenrichtlinie 2012 - Information über Registrierkassen und Kassensysteme - vom 28.12.2011
  • Um zusätzliche Manipulationssicherheit zu garantieren, enthält bis spätestens zum 1.4.2017 jeder Kassenbon eine elektronische Signatur in Form eines QR-Codes. Bis dahin muss jede Registrierkasse mit einer SmartCard ausgestattet werden, die genau dem Unternehmen und der verwendeten Registrierkasse zugeordnet werden kann. Neben einigen Rechnungsdaten, die für alle lesbar in den QR-Codes sind (beispielsweise Rechnungsnummer, -Betrag, Datum und Uhrzeit), enthält der Code auch verschlüsselte Informationen wie einen fortlaufenden Umsatzzähler.
    Für diese "digitale Signatur" sind meist Kartenleser, Softwareupdates und Programmanpassungen notwendig!
    Unsere Kunden haben bereits ein Schreiben erhalten, welche Voraussetzungen vorab zu erfüllen sind, um alle Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Gerne beraten wir Sie zu der Umstellung und den entstehenden Kosten ausführlicher an unseren Info-Abenden!